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Freitag, 10. September 2010

Neuer Erlass bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Ab 2009 werden Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Pflegeleistungen sowie Handwerkerrechnungen steuerlich stärker gefördert, indem die Höchstgrenzen angehoben wurden. Berücksichtigung finden jetzt einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen. Die bis dahin unterschiedlichen und geringeren Prozentsätze von 10 Prozent beim Mini-Job und 12 Prozent bei einer Festanstellung entfallen dafür.
Jetzt lässt sich auch der Maler oder Gärtner der in einer Ferienwohnung im EU-Ausland tätig wird geltend machen. .
Mit dem Erlass Az. IV C 4 - S 2296-b/07/0003 hat das Bundesfinanzministerium jetzt neue Richtlinien veröffentlicht. Diese sollen für die anstehende Einkommensteuererklärung 2009 genutzt werden.
Es geht hierbei um vier Verbesserungen:
[UL]1.) Wird ein 400-Euro-Jobber im Haushalt beschäftigt, lassen sich 20 %, bisher 12% der Aufwendungen bis zu maximal 510 Euro im Jahr absetzen.
2.) Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienst- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen sind 20 % bisher 12% der Aufwendungen und bis zu maximal 4.000 Euro, bisher 2.400 Euro im Jahr absetzbar.
3.) Für Handwerkerleistungen wie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen lassen sich 1.200 Euro, bisher 600 Euro im Jahr absetzen. Zu beachten ist dabei, dass es sich um reine Handwerkerleistungen ohne Materialkosten handeln muss.
4.) Die beiden Pflegepauschbeträge von 624 und 924 Euro sind entfallen. Diese werden jetzt in den Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen einbezogen. Das hat den Vorteil, dass es sich für Personen mit geringerer Progression günstiger auswirkt. Da der Abzug von der Steuerschuld unabhängig vom individuellen Steuersatz ist.
[/UL]
Weiterhin wird zwingend eine Rechnung über die ausgeführten Leistungen sowie die unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers oder Dienstleisters benötigt. Bei Handwerkerleistungen ist zusätzlich erforderlich, dass die einzelnen Rechnungspositionen zwischen Arbeitsleistungen und Aufwendungen für das Material getrennt aufgeführt werden.

24.02.2010 21:03 Alter: 197 Tage