Bessere Familienförderung durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Der Gesetzgeber möchte mit dem sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch Familien fördern. Dies erreicht er mit der Anhebung des Kindergeldes für jedes Kind um 20 €. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern seit dem 1.1.2010 184 €, für das dritte 190 € und ab dem vierten Kind kommen 215 € zum Tragen.
Eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder gewährleistet ein im selben Umfang erhöhter Freibetrag.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 wurden der Kinderfreibetrag um 504 € auf 4.368 € und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf um 480 € auf 2.640 € erhöht. Entsprechend werden die Kinderfreibeträge für jedes Kind von 6.024 € ab dem Veranlagungszeitraum 2010 auf 7.008 € angehoben.



