GWG - Wiedereinführung der 410 Euro AfA- Abschreibung ab 2010
Ab 2010 gibt es einige Neuerungen im Bereich der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftgütern zu beachten. Der Ursprung war eine einfache Regelung bei der alle abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftgüter des Anlagevermögens mit einem maximalen Einzelwert von netto 410 Euro im gleichen, aktuellen Wirtschaftjahr voll abschreibungsfähig sind.
Seit Januar 2008 ist es komplizierter geworden. Die 410 Euro Sofortabschreibung wurde von der 150 Euro Sofortabschreibung und dem Sammelposten (für teuere Wirtschaftsgüter bis 1000 Euro) abgelöst. Am 01.01.2010 wird die 410 Euro Regel neben der 150 Euro Sofortabschreibung und dem Sammelposten wieder eingeführt. Wobei dies zu mehreren Wahlmöglichkeiten (bis 150 Euro, über 150 – 410 Euro oder über 150 – 1000 Euro) führt, die Sie gegebenenfalls einheitlich auf alle im gleichen Jahr angeschafften Wirtschaftgüter anwenden müssen. Mein Tipp: Buchen Sie das gesamte Jahr über auf drei Konten und entscheiden Sie erst bei Erstellung des Jahresabschlusses über die Abschreibung.



