Bundesregierung verabschiedet Gesetz zur Wachstumsbeschleunigung
Zum 01.01.2010 tritt das im Koalitionsvertrag durch die Regierungsparteien beschlossene steuerliche Sofortprogramm in Kraft. Es wurde u. a. festgelegt:
Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden von 6.024 € ab dem Veranlagungszeitraum 2010 auf 7.008 € angehoben. Zeitgleich wird das Kindergeld erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 €. Für das erste und zweite Kind gibt es 184 €, für das dritte 190 €, ab dem vierten Kind kommen 215 € zum Tragen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € können ab 2010 in dem Jahr wieder abgeschrieben werden, in dem sie angeschafft oder hergestellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen
150 € und 1.000 € einzurichten.
Der Umsatzsteuersatz bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe wird für Übernachtungen auf 7 % gesenkt. Maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Auf die Vertragsvereinbarung oder Rechnungsstellung kommt es hier nicht an.
Auch für Erben kommen Verbesserungen zum Tragen. Ziel ist, eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder zu erreichen. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 % (bis 31.12.2009 zwischen 30 und 50 %).



