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Freitag, 10. September 2010

Seit Oktober wird die Rentenbesteuerung schärfer geprüft

Der Gesetzgeber hat das Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt, um prüfen zu können, ob die Renten auch im tatsächlichen Umfang angegeben werden. Dieses Verfahren ersetzt nicht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung. Alle Banken, Lebensversicherer und die Deutsche Rentenversicherung müssen dem Fiskus die Höhe der Altersbezüge melden. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Leibrenten.
Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Dazu gehören nicht nur Renteneinkünfte, sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Eine Erklärung ist immer dann abzugeben, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag von rund 8.000 € überschreitet.
Seit Oktober erhalten die Finanzämter Rentenbezugsmitteilungen, in denen alle Einnahmen seit 2005 aufgelistet sind. Anhand dieser Informationen prüft die Finanzverwaltung die bisherigen Angaben der Rentner.
Bezieher von Altersbezügen sollten, falls sie diese Bezüge bisher nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angegeben bzw. keine Erklärung abgegeben haben, prüfen, ob noch vor Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen durch das Finanzamt zur Vermeidung von möglichen steuerstrafrechtlichen Konsequenzen, Handlungsbedarf besteht. In diesen Fällen holen Sie sich unbedingt fachkundigen Rat ein.

27.11.2009 09:36 Alter: 287 Tage